Unsere Partner
Wirtschaftsprüfer
Pro Tax AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken gem. §§ 316 ff HGB über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen.
Weitere Prüfungen neben einer gesetzlichen Prüfung sind:
- die freiwillige Abschlussprüfung
- Prüfung nach § 16 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- die Organisationsprüfung
- Kosten- und Preisprüfung
- Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsprüfung
- Unterschlagungsprüfung
- gesetzliche Sonderprüfungen
- Due-Dilligence-Prüfung
Tax Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Durchführung von freiwilligen Jahresabschlussprüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen.
Weitere Prüfungen neben einer freiwilligen Prüfung sind:
- Prüfung nach § 16 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- die Organisationsprüfung
- Kosten- und Preisprüfung
- Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsprüfung
- Unterschlagungsprüfung
- gesetzliche Sonderprüfungen
- Due-Dilligence-Prüfung
Rechtsanwälte
Rechtsanwälten Elsner, Winkler & Kollegen
Wir sind nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht berechtigt, Beratungen in Rechtsangelegenheiten durchzuführen. In vielen und zunehmend mehr Fällen ist jedoch eine qualifizierte finanzielle, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Betreuung nicht mehr möglich, ohne die juristische Problematik in ihrer Gesamtheit ebenfalls mit in die Beratung einzubeziehen.
Gerade in Fragen des Gesellschaftsrechts, Vertragswesens und Firmenübernahmen ist kompetente Rechtsberatung unerlässlich.
Hier müssen sich der Steuerberater und der Rechtsanwalt sehr oft lückenlos ergänzen.
Nur wenn wir dem Mandanten ein nach allen Seiten abgerundetes Lösungsmodell seines Problemes geben können, haben wir unsere Leistung erbracht.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns mit den Rechtsanwälten Elsner, Winkler & Kollegen zur gemeinsamen Kooperation verbunden.
Unser Kooperationspartner ist eine rechtlich selbständige Rechtsanwaltskanzlei.
Die jeweiligen Mandatsbeziehungen erfolgen durch direkte Beauftragung unseres Kooperationspartners.
Eine Einbeziehung unserer Kanzlei in die vertraglichen Beziehungen erfolgt daher nicht.
Sollten Sie die Hilfe unseres Kooperationspartners nicht wünschen oder für erforderlich halten, so arbeiten wir selbstverständlich auch mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bei etwaigen fachübergreifenden Problemkreisen zusammen.